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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und den Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für mich nur verbindlich, wenn ich diese ausdrücklich anerkenne.
Mit der Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

0173 / 367 0 555
§ 2 Umfang des Übersetzungs- od. Dolmetschauftrages

Die Übersetzung oder der Dolmetschauftrag werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
Juristische Texte werden vom Übersetzer grundsätzlich wörtlich übersetzt. Dabei erhebt der Übersetzer nicht den Anspruch, dass diese Übersetzungen in irgendeinem Rechtssystem rechtlich Bestand haben.
Adaptionen an landesspezifische Gegebenheiten, Normen, Vorschriften und dergleichen werden vom Übersetzer nur bei besonderer Vereinbarung übernommen.

§ 2.1 Liefertermine

Die Liefertermine gebt der Übersetzer dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen an. Der Auftraggeber stimmt jedoch einer Neufestsetzung des Termins zu, sofern dies durch bestimmte Umstände erforderlich werden sollte. Insbesondere bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten mit dem Text, Änderungen der Anforderungen durch den Auftraggeber, Verletzung der Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers (siehe § 3), unvorhergesehene Ausfälle der für die Erstellung der Übersetzung notwendigen technischen Mittel, Krankheit, höhere Gewalt und ähnliche Störfälle.

§ 2.2 Lieferverzug

Sollte der Übersetzer mit seiner Leistung durch bestimmte Umstände (siehe § 2.1) in Verzug geraten, so hat ihm der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

§ 3 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Formen der Übersetzung zu unterrichten, insbesondere über die Ausfertigung der Übersetzung auf Datenträgern (CD, Diskette usw.), Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung usw.
Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen. Insbesondere Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw., Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
Bei Übersetzungsaufträgen gestattet dem Übersetzer der Auftraggeber eine Kopie der Vorlage zu verwahren. Tut er dies nicht, so entfallen alle Gewährleistungsansprüche, die nur durch einen Vergleich der Übersetzung mit der Vorlage zu klären wären.
Für beglaubigte Übersetzungen ist dem Übersetzer entweder das Original des Dokumentes oder dessen beglaubigte Kopie vorzulegen.

§ 4 Mängelbeseitigung

Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Übersetzung schriftlich geltend gemacht werden. Für die Korrektur gewährt der Auftraggeber dem Übersetzer einen angemessenen Zeitraum. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Erhält der Übersetzer innerhalb von diesen sieben Tagen keine Einwendungen, so betrachtet der Übersetzer die angefertigte Übersetzung als angenommen und der Auftraggeber verzichtet auf alle Ansprüche, die ihm aufgrund eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

§ 5 Haftung

Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Der Übersetzer übernimmt keine Verantwortung für den sachlichen Inhalt des übersetzten Textes.
Die Höhe der Haftung des Übersetzers ist immer auf den Wert des dem Übersetzer erteilten Auftrages begrenzt.
Für Schäden, die durch Computerviren oder andere Schadenprogrammen verursacht werden, haftet der Übersetzer - trotz seiner Verpflichtung der regelmäßigen Nutzung von Antivirensoftware – nicht.
Für die Verletzung der Vertraulichkeit, Schaden oder Verlust von Dokumenten während der Übermittlung auf jeglichem Wege übernimmt der Übersetzer keine Verantwortung.

§ 6 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
Die dem Übersetzer zur Verfügung gestellten Unterlagen, Datenträger, Vorlagen usw. werden so verwahrt, dass sie gegen Einsichtnahme von Dritten gesichert sind. Für unbefugte Einsichtnahme durch Dritte übernimmt der Übersetzer Haftung nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
Die Daten der Auftraggeber werden – soweit auf betrieblichen Gründen notwendig – erfasst und verarbeitet. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Übersetzer eingehalten.

§ 7 Vergütung

Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Schreibmaschinenanschläge. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet.
Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis (gesondert ausgewiesen) enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung notwendig ist. In begründeten Fällen kann der Übersetzer die Übergabe meiner Arbeit von der Zahlung meines vollen Honorars abhängig machen.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) aufgeführten Sätze als angemessen üblich.
Ist eine Anzahlung bzw. Teilzahlung überfällig, so behält der Übersetzer sich das Recht vor, die Arbeit einzustellen, bis die überfällige Zahlung geleistet worden ist. Bei Zahlungsverzug behält der Übersetzer sich das Recht vor, die Ausführung weiterer Aufträge des in Verzug geratenen Auftraggebers bis zum Ausgleich der Forderungen zurückzustellen.
Wird der Auftraggeber insolvent, geht er in Konkurs bzw. Liquidation oder beantragt er Gläubigerschutz, so habe ich das Recht, den Vertrag aufzuheben.

§ 7.1 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat bis zu dem in der Rechnung benannten Termin entweder bar oder per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Die Bankgebühren trägt der Auftraggeber.

§ 8 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Ich behalte mir mein Urheberrecht vor.

§ 9 Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.